Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens

16.12.14 14:17

 

 

Sehr geehrte Kundschaft,

 

seit 01.10.2014 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Produkte aus Stahl; dies mit der bekannten Übergangsregelung zum 31.12.2014.

Der Deutsche Bundestag hat nun neu entschieden: Zum einen wurde die Frist der Übergangsregelung bis zum 30.06.2015 verlängert, zum anderen wurde die Liste der betroffenen Produkte nochmals überarbeitet.

Der Bundesrat wird am 19.12.2014 über diese Gesetzesvorlage entscheiden; eine Zustimmung wird aber erwartet.

Die Zustimmung vorausgesetzt, hat dies zur Folge, dass keine von Zewe hergestellten und vertriebenen Produkte unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen. Dies bedeutet für unsere Kundschaft, dass wir unsere Rechnungsstellung in 2015 unverändert vornehmen werden.

Sollten sich neue Erkenntnissen nach dem 19.12.2014 ergeben, so werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

HANS ZEWE GmbH Stahlhandel

 

- i.V. Maik Cullmann -



Hans Zewe GmbH Stahlhandel • Tel.: +49 (0) 68 53 - 50 16 - 0

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