Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einkaufsbedingungen

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Einkaufsbedingungen

1. Maßgebende Bedingungen
Wir bestellen nur unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Bestellung
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind für uns verbindlich. Sämtliche im Zusammenhang mit der Erteilung von Bestellungen getroffenen Abmachungen, insbesondere spätere Abänderungen und Zusatzvereinbarungen jeglicher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang der Lieferung und/oder Leistung ist unsere schriftliche Bestellung alleine maßgebend.

3. Liefertermin
Die mit uns vereinbarten Liefertermine sind unbedingt einzuhalten, andernfalls sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder auch vom Vertrag zurückzutreten. Ein Liefertermin gilt als vereinbart, wenn wir in unserem Auftragsschreiben den Termin setzen, den der Lieferer bei Abgabe des Angebotes angegeben hat.

Eine vorzeitig vorgenommene Auslieferung berührt die an den vorgesehenen Liefertermin gebundene Zahlungsfrist nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Wird uns in Fällen höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragspflicht unmöglich oder wesentlich erschwert, können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen, ohne dass dem Verkäufer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen.

Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware an der von uns benannten Anlieferungsstelle.

4. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Anlieferungsstelle.

Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Versand
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Versendung frei Anlieferungsstelle. Die Beförderungsgefahr, Frachten und Nebenkosten trägt der Verkäufer.

Der Versand hat unter genauer Beachtung unserer jeweiligen Versandvorschriften zu erfolgen. Über jede einzelne Sendung ist uns am Abgangstag eine Lieferanzeige zweifach zuzuschicken. In den Versandanzeigen, Frachtbriefen, Paketaufschriften und in dem die Bestellung betreffenden Schriftwechsel sind unsere Bestellnummern und sonstige Vermerke der Bestellung anzugeben.

Teillieferungen sind in den Versandpapieren als solche zu kennzeichnen. Den richtigen Empfang aller Sendungen hat sich der Verkäufer oder sein Beauftragter von der Anlieferungsstelle bescheinigen lassen.

Alle Kosten, die infolge Nichtbeachtung unserer Versandvorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Verkäufers.

6. Verpackung
Verpackung wird von uns nur bezahlt, wenn eine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde. Bei frachtfreier Rücksendung werden wir den vereinbarten Wert unverzüglich dem Konto des Verkäufers belasten.

7. Rechnungserteilung und Zahlung
Rechnungen sind dreifach gesondert einzureichen. Teilrechnungen sind als solche zu kennzeichnen. Rechnungen müssen unsere Bestellnummer, das Bestelldatum und die in der Bestellung angegebene Kontonummer enthalten.

Die Begleichung der Rechnung erfolgt nach Wareneingang bzw. erbrachter Leistung und Eingang der prüffähigen Rechnung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder am Ende des dem Wareneingang oder der erbrachten Leistung und Rechnungseingang folgenden Monats in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl. Wir behalten uns insbesondere vor, Zahlungen in bar, Schecks oder Wechseln zu leisten. Bei Hergabe von Wechseln vergüten wir nur den am Tage der Regulierung gültigen Diskontsatz. Soweit Rechnungen, die Wareneingang oder Leistungen des Vormonats betreffen, zum 5. des laufenden Monats eingegangen sind, werden diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 2% Skonto oder einen Monat nach Rechnungseingang ohne Abzug in Zahlungsmitteln unserer Wahl beglichen.

8. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass seine Lieferung die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder bei der Bestellung vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Als zugesicherte Eigenschaft gelten stets vereinbarte Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und Verbrauchszahlen.

Die Gewährleistungsfrist erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferung/Leistung oder Abnahme, soweit nichts anderes vereinbart ist oder die gesetzliche Frist länger ist.

Für innerhalb der Gewährleistungsfrist von uns gerügte Mängel verjähren unsere Gewährleistungsansprüche frühestens sechs Monate nach Erhebung der Mängelrüge.

Alle innerhalb der Gewährleistungszeit auftretenden Mängel hat der Verkäufer unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung in angemessener Zeit nicht nach oder liegt ein dringender Fall vor, sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Für die ausgebesserten oder ersetzten Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Ist der Verkäufer innerhalb der ihm gesetzten Frist der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln nicht nachgekommen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Nach Ersatzleistung und Mängelbeseitigung beginnt für diese Teile die Gewährleistungsfrist erneut zu laufen. Die Erhebung von Mängelrügen ist nicht abhängig von der Erfüllung der Zahlungsbedingungen.

Der Verkäufer verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrügen (§ 377 KGB).

9. Abtretung, Übertrag der Vertragsausführung
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, darf der Verkäufer weder seine Rechte noch seine Pflichten aus unserer Bestellung Dritten ganz oder teilweise übertragen oder zur Ausübung überlassen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist 66564 Ottweiler, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Schockprozess. Wir sind auch berechtigt, den Verkäufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes im Hager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.

11. Sonstiges
Die Einreichung von Angeboten erfolgt für uns kostenlos und unverbindlich.

Die Benutzung unserer Anfrage und Bestellung sowie des sonstigen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

Stellt der Verkäufer seine Zahlung ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen in vollem Umfang wirksam. Die unwirksamen Teile sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die ihnen im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.

Hans Zewe GmbH Stahlhandel • Tel.: +49 (0) 68 53 - 50 16 - 0

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